Infektionsschutzkonzept der Freien Christlichen Gemeinde Kraichgau-Stromberg e.V.
Stand: 01.11.2021

Hiermit erklären wir unsere Infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten, Gruppenangeboten und sonstigen Veranstaltungen im Rahmen der Religionsausübung. Sie gelten sowohl für unser Gemeindezentrum in der Wilhelmstr. 9a, Kraichtal, unser im Bau befindliches Gemeindezentrum in der Attenbergstr. 8, Oberderdingen-Flehingen und werden bei Veranstaltungen unter freiem Himmel sinngemäß angewendet. Dabei berufen wir uns auf die aktuellen Verordnungen der Landesregierung in Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2.
Das aktuelle Infektionsschutzkonzept ist in beiden Gemeindezentren ausgelegt und wird über die Homepage zur Verfügung gestellt.

Allgemein

  • Die Zahl der Plätze pro Gemeindeveranstaltung ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt.
  • Die begrenzte Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten und Veranstaltungen ab 10 Personen wird in der Regel durch eine online-Voranmeldung über die homepage cg-ks.de reguliert. Nicht angemeldete Besucher können eingelassen werden, solange dadurch die zulässige Obergrenze nicht überschritten wird.
  • Der Einlass zu Gottesdiensten und größeren Veranstaltungen wird durch mindestens 2 Ordnerinnen und Ordner reguliert. Diese achten auch während dem Gottesdienst und der Veranstaltung auf die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen.
  • Bei Gruppenangeboten mit vorgegebener und aufgrund der Raumgröße begrenzter Teilnehmerzahl obliegt die Aufgabe der Ordner dem Gruppenverantwortlichen.
  • Es wird gebeten, vor Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Veranstaltung auf Krankheitssymptome zu achten und bei Bedarf vorbeugend der Veranstaltung fern zu bleiben.
  • Wir bitten Menschen, die Krankheitssymptome haben oder Risikogruppen angehören, eine angemessene Einschätzung vorzunehmen, und ggf. die medialen Angebote der CG-KS wahrzunehmen.
  • Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben vor und in den Veranstaltungsorten untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter ist einzuhalten.
  • Am Eingang wird durch einen Ordner die Teilnahme der Besucher anhand der Anmeldeliste schnell registriert. Die Liste dient ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie werden aus Datenschutzgründen sicher verwahrt und nach 4 Wochen vernichtet.
  • Im Eingangsbereich desinfizieren sich Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher die Hände. Ebenfalls stehen im Sanitärbereich Desinfektionsspender bereit.
  • Türen werden wo möglich offenstehen gelassen, damit möglichst wenig Oberflächenkontakt besteht.
  • Türgriffe und Handläufe, sowie Toiletten werden nach jeder Veranstaltung desinfiziert.
  • Ständer oder Tische mit Material zum Mitnehmen oder Ähnliches bergen ein potenzielles Infektionsrisiko, angefasstes Infomaterial muss mitgenommen werden.
  • Die Räume werden während der Veranstaltungen regelmäßig gelüftet.
  • Es soll zu keinem Zeitpunkt zu größeren Menschenansammlungen kommen.
    • Die Besucher werden direkt in die Halle in Oberderdingen-Flehingen geleitet. Unter Einhaltung des Abstandsgebots und Tragen eines medizinischen Mund Nasen Schutzes oder einer FFP2 Maske (MNS) ist ein Aufenthalt nach den Veranstaltungen in allen Räumlichkeiten erlaubt.
    • Auf fest eingenommen (Steh)Plätzen kann zum Verzehr von Speisen und Getränken der MNS abgenommen werden. Beim Aufenthalt im Freien kann auf diesen verzichtet werden. Im Zweifel sind die geltenden Verordnungen der Landesregierung zu respektieren.
  • In den Innenräumen der HALLE08 gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen des MNS. Bei sehr geringer Besucherzahl, bei großem Abstand (2 Meter) und bei Einnahme eines festen Platzes kann unter Einhaltung des Abstandsgebots aufgrund sehr guter Belüftung in der HALLE08 der MNS abgenommen werden. Im Zweifel und aus Rücksichtnahme gegenüber Risikogruppen ist der MNS anzulegen.

Gottesdienste

  • Im Saal werden überwiegend Stuhlpaare ausgewiesen, die von Teilnehmerinnen und Teilnehmern einzeln (oder wenn aus derselben Hausgemeinschaft zu mehreren) genutzt werden können.
  • In der Halle stehen zusätzliche Stühle für Hausgemeinschaften bereit. Der Abstand zu den umliegenden Plätzen liegt bei mindestens 1,5 m.
  • In der Halle ist eine Teilnehmerzahl von bis zu 150 Personen möglich.
  • Während des gesamten Gottesdienstes gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2 Maske. Gemeinschaftliches Singen ist erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist gemeinschaftliches Singen unter Einhaltung des Abstandsgebots auch ohne MNS erlaubt.
  • Liedtexte werden vor dem Gottesdienst elektronisch zur Verfügung gestellt oder per Beamer projiziert.
  • Die Mitwirkenden auf der Bühne tragen keinen Mundschutz. Es wird auf den Mindestabstand von 1,50-2m geachtet.
  • Gottesdienstliche Handlungen werden unter den infektionsschützenden Gesichtspunkten bedacht und auf unverzichtbare Kontaktberührungen begrenzt.
  • Das Opfer wird am Ausgang zentral eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. Darüber hinaus sind Online-Spendenmöglichkeiten eingerichtet.
  • Eine weitgehende Normalisierung wird unter Beachtung der Verordnungen der Landesregierung sowie ergänzenden und aktuellen Bestimmungen angestrebt. Angebote medialer Gottesdienste bzw. das Streamen der Gottesdienste bleiben als Alternative zur Vermeidung von Infektionen weitgehend beibehalten. Sie ermöglichen auch Kranken und Angehörige von Risikogruppen die Teilnahme.
  • Das Abendmahl wird in Einzelkelchen angeboten. Hier darf nur das eigene zu nehmende Brot sowie der Einzelkelch angefasst werden. Auf die Einhaltung des Abstandsgebots und der sonstigen Schutzvorschriften wird vor der Einsetzung des Abendmahls jeweils hingewiesen.
  • Unser Hygieneschutzkonzept ist öffentlich auf der Homepage einsehbar.

Zusatz Kindergottesdienst und Familiengottesdienst

  • Wir orientieren uns an den Maßnahmen für Kindergärten, Kitas und Schulen. Für den Kindergottesdienst und Familiengottesdienste werden bei Bedarf ergänzende Regelungen erarbeitet.
  • Im Kinderprogramm ist das entsprechende Hygiene-Schutzkonzept jeweils einzuhalten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden hierin geschult.
  • Für die Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen im Gottesdienst sind bei Kindern ihre Eltern verantwortlich.

Kleingruppen | Hauskreise | Kinder- und Jugendarbeit

  • Für Kleingruppen (Hauskreise, Gebetsgruppe, Jugendgruppen) werden die getrennt zu nutzende Räume in der HALLE08 zur Verfügung gestellt. Auf die Regelungen zum MNS und zum Abstand ist zu achten.
  • Für die Anmeldung, die Einhaltung des Hygieneschutzes, sowie die Führung der Teilnehmerliste ist der jeweilige Gruppenleiter verantwortlich. Zur Verfolgung von Infektionsketten wird dieser im Bedarfsfall als Verantwortlicher benannt.
  • Derzeit sind unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzepts alle Treffen möglich, die der Religionsausübung dienen.
  • Für Gruppentreffen in privaten Räumlichkeiten und private Veranstaltungen in unseren Räumen gelten die allgemeinen Regelungen. 

Verantwortlichkeiten

  • Bei Gottesdiensten
    • Die Verantwortung bei den Gottesdiensten liegt beim 1. Vorsitzenden bzw. den vom ihm beauftragten Vorständen.
    • Den Anweisungen der eingesetzten Ordnerinnen und Ordner muss gefolgt werden. Diese sind auch für die Führung der Teilnehmerlisten verantwortlich.
  • Bei Gruppentreffen im Gemeindezentrum
    • Bei der Anmeldung des Termins muss der Gruppenverantwortliche mit seinen Kontaktdaten benannt werden.

 

Friedrich Mayer
1. Vorsitzender